Durch das am 01.01.2018 in Kraft getreten Deregulierungsgesetz ist eine vereinfachte GmbH-Gründung möglich und kann elektronisch durchgeführt werden. Diese Gesellschaften mit Standard-Mustersatzung und nur einem einzigen Gesellschafter der zugleich auch Geschäftsführer ist, können jetzt ohne den bisher notwendigen Notariatsakt gegründet werden.
Erleichtert werden Gründungen der oben beschriebenen Gesellschaften nur, wenn auch noch folgende Voraussetzung erfüllt werden: Die Errichtungserklärungen dürfen neben dem gesetzlichen Mindestinhalt nur ausgewählte Klauseln enthalten, wie z.B.: Ersatz Gründungskosten, Verteilung des Bilanzgewinnes, uvm. Zum anderen hat das Stammkapital 35.000 Euro zu betragen, darauf sind entweder 17.500 Euro oder – bei Inanspruchnahme der sogenannten Gründungsprivilegierung – 5.000 Euro bar einzuzahlen. Unser Tipp: Die Wahl der richtigen Rechtsform ist für den Erfolg eines Unternehmens von wesentliche Bedeutung. Damit es nicht zum steuerlichen Mehraufwand kommt, muss vorher eine fundierte Analyse und Kalkulation durchgeführt werden. Oftmals sind GmbH’s im steuerlichen Gesamtaufwand wesentlich benachteiligt gegenüber herkömmlichen Rechtsformen wie Einzelunternehmen oder Personengesellschaften – wir helfen da gerne weiter!
Florian Radl
Bilanzierung, Beratung