Bisher galt folgende Regelung: Der Bruttomietzins der gesamten Vertragslaufzeit, höchsten der dreifache Jahresmietzins (das wären 36 Bruttomonatsmieten) waren bisher einer Vertragsgebühr von 1 % zu unterziehen.
Seit 11. November 2017 ist diese „antiquare“ Regelung Geschichte. Alle Mietverträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden und werden, sind gebührenbefreit. Leider kommt diese Regelung bei gewerblich genutzten Immobilien nicht zum Tragen. Diese Verträge müssen immer noch bis zum 15. des übernächsten Monats dem Finanzamt gemeldet und entsprechend vergebührt werden. Bei gewerblich genutzten Immobilien kann die Vertragsgebühr bis zum 18-fachen! Jahresmietzins, einer Vertragsgebühr von 1 % unterworfen werden.
Florian Radl
Bilanzierung, Beratung