Wie Sie aus den Medien sicher entnommen haben, hat die schwarz-blaue Regierung nach dem Amtsantritt das Förderprogramm „Beschäftigungsbonus“ per 31.01.2018 eingestellt. Daneben gibt es aber zahlreiche weitere Förderungen und Vergünstigungen für Arbeitgeber. Damit Sie alle Fördermöglichkeiten optimal nutzen können, soll im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Förderungen geschaffen werden, die das AMS auszahlt.
„50 plus“
Förderbar sind Arbeitsverhältnisse von mindestens 50-jährigen ArbeitnehmerInnen, die mindestens 182 Tage als arbeitssuchend vorgemerkt waren.
Eingliederungsbeihilfe
Gefördert werden Personen, die akut von angzeitarbeitslosigkeit bedroht sind. Insbesondere fallen darunter folgende Arbeitssuchende:
- 25-Jährige, die länger als 6 Monate vorgemerkt sind
- Personen ab 25, die mehr als 12 Monate arbeitssuchend sind
- Arbeitssuchende ab 45 Jahren
- Wiedereinsteigerinnen nach einer Karenz
- Personen mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen
Die Förderrichtlinien sind sehr offen gestaltet und ermöglichen individuelle Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem AMS. Sollten Dienstnehmer in das obige Spektrum
fallen, nehmen wir gerne Kontakt mit dem AMS für Sie auf, um eine etwaige Fördermöglichkeit auszuloten.
Ein-Personen Unternehmen
Das erste vollversicherte Arbeitsverhältnis in einem EPU ist förderbar. Der Arbeitnehmer muss mindestens 2 Wochen als arbeitssuchend vorgemerkt gewesen sein. Die Arbeitszeit
muss mindestens die halbe kollektivvertragliche bzw. gesetzliche Wochenarbeitszeit betragen.
Integrationsbeihilfe
Die Integrationsbeihilfe soll die Lohnkosten für Arbeits- und Lehrverhältnisse mit behinderten Personen entlasten. Förderbar sind Jugendliche Arbeitnehmer mit sonderpädagogischem
Förderbedarf, oder einem Grad der Behinderung von mindestens 30%. Erwachsene Arbeitnehmer müssen einen Grad der Behinderung von 50% oder mehr aufweisen. Damit
fallen sie in den Personenkreis der „begünstigen Behinderten“ und sind zudem von einem Teil der Lohnnebenkosten befreit.
Alexander Kogler
Leiter Lohnverrechnung